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Anerkennung von Vorbildungen

Teilnehmer*innen an den Ausbildungsgängen können bestimmte Inhalte bei Vorliegen eines jeweils nachgewiesenen abgeschlossenen Ausbildungs- und/oder Studienganges erlassen werden. Die Entscheidung über eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist immer als Einzelfallentscheidung auf Antrag zu treffen.

Mitglieder eines BRSNW-Vereins können sich hier über das VereinsLogin einloggen und dann einen Prüfantrag stellen.

Erläuterungen

  1. Teilanerkennung der Inhalte von Block 10. Es muss ein Pflichtteil mit 8 LE absolviert werden, der die Schwerpunkte Sportorganisation, Recht, Verwaltung und Umgang mit Behinderungen beinhaltet.
  2. Teilanerkennung der Inhalte von Block 10. Es muss ein Pflichtteil mit 34 LE absolviert werden, der die Schwerpunkte Sportorganisation, Recht, Verwaltung, Umgang mit Behinderungen und Grundlagen der Behinderungen im Sport beinhaltet.
  3. Es werden spezielle Sonderlehrgänge für Lehrer*innen (Sport- und Gymnastiklehrer*innen,  Diplom-Sportlehrer*innen und Diplomsportwissenschaftler*innen) durchgeführt. Hier werden in 50 Lerneinheiten, die fehlenden Inhalte aus den Blöcken 10 und 30 vermittelt.
  4. Es werden spezielle Sonderlehrgänge für Physio- und Ergotherapeut*innen mit folgendem Umfang durchgeführt: Block 10 mit 36 LE, Block 30 mit 16 LE, Block 40 mit 60 LE und Block 60 mit 16 LE.
  5. Aufgrund der vielfältigen Studienrichtungen und –schwerpunkte bei den Bachelor- und Masterstudiengängen müssen die Abschlüsse/Qualifikationen im Einzelfall geprüft werden. Interessent*innen wenden sich an den zuständigen Landes- oder Fachverband.