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Lizenzguide

Schritt 2

1. Vorbildung (Ausbildung / Studium)

Motopädagoge*in, Motolog*in, Motopäd*in, Mototherapeut*in, Psychomotoriker*in

2. Grundkurs

Haben Sie bereits einen Grundkurs besucht oder werden Sie voraussichtlich zum Ausbildungsbeginn einen Grundkurs absolviert haben?

Nein: Grundkurs nicht besucht
Ja: P8 (für Interessent*innen mit Vorbildung im Bereich Behindertensport)
Bitte beachten:

Motopädagoge*in o.Ähnl. müssen aufgrund ihrer Vorbildung keinen vollständigen Grundkurs belegen.
Es erfolgt eine Teilanerkennung der Inhalte von Block 10. Es muss ein Pflichtteil von 8 Lerneinheiten absolviert werden, der die Schwerpunkte Sportorganisation, Recht, Verwaltung und Umgang mit Behinderungen umfasst.