Anerkennung von Vorbildungen
Teilnehmer*innen an den Ausbildungsgängen können bestimmte Inhalte bei Vorliegen eines jeweils nachgewiesenen abgeschlossenen Ausbildungs- und/oder Studienganges erlassen werden. Die Entscheidung über eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist immer als Einzelfallentscheidung auf Antrag zu treffen.
Mitglieder eines BRSNW-Vereins können hier über das VereinsLogin einloggen und dann einen Prüfantrag stellen.
Erläuterungen
- Teilanerkennung der Inhalte von Block 10. Es muss ein Pflichtteil mit 8 LE absolviert werden, der die Schwerpunkte Sportorganisation, Recht, Verwaltung und Umgang mit Behinderungen beinhaltet.
- Teilanerkennung der Inhalte von Block 10. Es muss ein Pflichtteil mit 16 LE absolviert werden, der die Schwerpunkte Sportorganisation, Recht, Verwaltung, Umgang mit Behinderungen und Grundlagen der Behinderungen beinhaltet.
- Es werden spezielle Sonderlehrgänge für Lehrer*innen (Sport- und Gymnastiklehrer*innen, Diplom-Sportlehrer*innen und Diplomsportwissenschaftler*innen) durchgeführt. Hier werden in 50 Lerneinheiten, die fehlenden Inhalte aus den Blöcken 10 und 30 vermittelt.
- Es werden spezielle Sonderlehrgänge für Physiotherapeut*innen mit folgendem Umfang durchgeführt: Block 10 mit 36 LE, Block 30 mit 16 LE, Block 40 mit 60 LE und Block 60 mit 16 LE.
- Aufgrund der vielfältigen Studienrichtungen und –schwerpunkte bei den Bachelor- und Masterstudiengängen müssen die Abschlüsse/Qualifikationen im Einzelfall geprüft. Interessent*innen wenden sich an den zuständigen Landes- oder Fachverband oder an die DBS-Akademie