Post-COVID-19 im Rehasport – was tun? (LG-Nr. 248220)
Auch wenn nach überstandener Sars-CoV-2-Infektion keine Coronaviren mehr im Körper nachweisbar sind, so können gesundheitliche Beschwerden trotzdem bestehen bleiben. Diese als Post-Covid-Syndrom bezeichneten Beschwerden sind ganz unterschiedlicher Natur: orthopädische, internistische sowie neurologisch-psychiatrische Symptome sind möglich. Nach Darstellung dieser komplexen Erscheinungsformen wird in Praxisbeispielen verdeutlicht, wie Teilnehmende am Rehasport, die von Post-COVID-19 betroffen sind, gezielt gefördert werden können. Individualisierung ist dabei oberstes Gebot.
Für die erfolgreiche Teilnahme an der BRSNW Qualifizierungsmaßnahme sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- In den Qualifizierungsmaßnahmen besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht
- Aktive Mitarbeit während der gesamten Qualifizierungsmaßnahme
Die Fortbildung findet von 10:00 -17:00 Uhr statt.
Bitte beachten Sie folgende geltende Regelung der Anerkennung von Online-Fortbildungen:
- Online durchgeführte Fortbildungen werden seit dem 01.01.2023 nur noch mit maximal 8 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung anerkannt. Die weiteren benötigten Lerneinheiten, zur Verlängerung einer gültigen Lizenz, müssen zwingend in Präsenz erfolgen.
Die Anmeldung kann ausschließlich über das BRSNW Qualifizierungsportal oder postalisch beim BRSNW erfolgen. Weitere Informationen zur Qualifizierungsmaßnahme erhalten Sie gerne per E-Mail oder telefonisch beim BRSNW.
Turnhalle Christophorusschule Bonn
Waldenburger Ring 40
53119 Bonn
Die Angaben zum Veranstaltungsort erfolgen unter Vorbehalt!
Startdatum: 13.04.24
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Enddatum: 13.04.24
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Meldeschluß: 29.03.24 |
Max. Teilnehmer:
16
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Freie Plätze:
-
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Lehrgangspreis Kategorie A :
40 Euro
Lehrgangspreis Kategorie B : 55 Euro Lehrgangspreis Kategorie C : 80 Euro |
Lehrgangsnummer: 248220
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Lerneinheiten: 8
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